Gesetz

§ 39e Abs. 1 Satz 3 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 3)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale. Gleichzeitig werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch als ELStAM bereitgestellt. Fehlende Werte, Widersprüche, Sperrungen und spätere Korrekturen können den laufenden Lohnsteuerabzug deutlich verändern.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 39e Abs. 1 Satz 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden ab 2026 elektronisch bereitgestellt:

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