§ 39e Abs. 1 Satz 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale. Gleichzeitig werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch als ELStAM bereitgestellt. Fehlende Werte, Widersprüche, Sperrungen und spätere Korrekturen können den laufenden Lohnsteuerabzug deutlich verändern.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 39e Abs. 1 Satz 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden ab 2026 elektronisch bereitgestellt:
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