§ 39e Abs. 7 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 7)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Pflichten des Arbeitgebers bei Erstellung, Übermittlung, Ausdruck und Berichtigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 39e Abs. 7 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 7) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Arbeitgeber müssen nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen und die vorgeschriebenen Daten grundsätzlich elektronisch und authentifiziert an die Finanzverwaltung übermitteln.
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