§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Nr. 4)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Seit 2026 gelten neue Regeln für die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Neu sind insbesondere die Berücksichtigung tatsächlicher ELStAM-Beiträge bei privat Versicherten, der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale und ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Nr. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Unterkategorie: Vorsorgepauschale / Lohnsteuerabzug
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Verwandte Fundstellen
- § 39 Abs. 1 Satz 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 2)
- § 39 Abs. 4a Satz 1 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4a, Satz 1)
- § 39 Abs. 4 Nr. 4 Buchst. a EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Nr. 4)
- § 39 Abs. 4 Nr. 4 Buchst. b EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Nr. 4)
- § 39 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz