Gesetz

§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Nr. 4)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Seit 2026 gelten neue Regeln für die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Neu sind insbesondere die Berücksichtigung tatsächlicher ELStAM-Beiträge bei privat Versicherten, der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale und ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Nr. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterkategorie: Vorsorgepauschale / Lohnsteuerabzug

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