§ 37b Abs. 1 EStG
Pauschalierung bei Sachzuwendungen (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
4. Pauschale Nachforderung Bei pauschal besteuerten Sachverhalten kann ein Nachforderungsbescheid gegenüber dem Arbeitgeber ergehen, z. B. bei Betriebsveranstaltungen, bestimmten Geschenken nach § 37b EStG oder pauschalierten Mahlzeiten. Der Arbeitgeber ist dann Schuldner der festgesetzten Beträge. FOLGEWIRKUNGEN Eine lohnsteuerliche Korrektur kann zugleich Sozialversicherung und gegebenenfalls Umsatzsteuer berühren. Besonders bei Sachzuwendungen ist zu unterscheiden, wer Empfänger war. Pauschal versteuerte Geschenke an Geschäftsfreunde nach § 37b Abs. 1 EStG sind sozialversicherungsrechtlich anders zu beurteilen als Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer nach § 37b Abs. 2 EStG. Auch Beitragsbemessungsgrenzen können die tatsächliche Beitragswirkung verändern. Deshalb sollte der Prüfungsbericht Tatsachen möglichst präzise wiedergeben.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 37b Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung bei Sachzuwendungen (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
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