Gesetz

§ 355 HGB

Vorschrift im Handelsgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG, wonach der Vertrag während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden muss, - der Wertung des § 355 Abs. 2 HGB zum jährlichen Rechnungsabschluss eines Kontokorrents. Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich eine Kontokorrentabrede i. S. d. § 355 HGB besteht und ein Rechnungsabschluss erfolgt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 355 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • der Wertung des § 355 Abs. 2 HGB zum jährlichen Rechnungsabschluss eines Kontokorrents.
  • Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich eine Kontokorrentabrede i. S. d. § 355 HGB besteht und ein Rechnungsabschluss erfolgt.

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