§ 355 Abs. 2 HGB
Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 2)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG, wonach der Vertrag während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden muss, - der Wertung des § 355 Abs. 2 HGB zum jährlichen Rechnungsabschluss eines Kontokorrents. Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich eine Kontokorrentabrede i. S. d. § 355 HGB besteht und ein Rechnungsabschluss erfolgt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 355 Abs. 2 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- der Wertung des § 355 Abs. 2 HGB zum jährlichen Rechnungsabschluss eines Kontokorrents.
- Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich eine Kontokorrentabrede i. S. d. § 355 HGB besteht und ein Rechnungsabschluss erfolgt.
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