§ 274 HGB
Vorschrift im Handelsgesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1) Immaterielle WG / Herstellungskosten - Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle WG des AV handelsrechtlich (§ 248 Abs. 2 HGB); steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) → passive latente Steuern (§ 274 HGB). - Forschung nicht aktivierbar, Entwicklung aktivierbar (§ 255 Abs. 2a HGB). - Vertriebskosten nie Teil der HK (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB); MEK/MGK/FEK/FGK Pflicht (§ 255 Abs. 2 HGB). 4) Latente Steuern (§ 274 HGB) - Temporäre Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz × Steuersatz. - Passive latente Steuern: Ansatzpflicht. - Aktive latente Steuern: Ansatzwahlrecht.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 274 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle WG des AV handelsrechtlich (§ 248 Abs. 2 HGB); steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) → passive latente Steuern (§ 274 HGB).
- Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur normalen AfA vorgenommen.
- Latente Steuern entstehen nach § 274 HGB, wenn sich handelsrechtliche und steuerliche Wertansätze vorübergehend unterscheiden und diese Differenzen künftig zu einer Steuerbelastung oder Steuerentlastung führen.
- Sind aktive oder passive latente Steuern nach § 274 HGB zu erfassen?
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