§ 255 Abs. 1 und 2 HGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Neues BMF-Schreiben vom 26.01.2026 zur Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungs-/Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
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Worum geht es?
§ 255 Abs. 1 und 2 HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BMF 2026: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden
- Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
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