§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
Rückstellungen (Abs. 1, Satz 1) — Handelsgesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die fehlende Rückstellung ist zwar ein Fehler nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.
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Worum geht es?
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB steht in steuerstoff für Rückstellungen (Abs. 1, Satz 1) — Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die fehlende Rückstellung ist zwar ein Fehler nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.
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