Gesetz

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Rückstellungen (Abs. 1, Satz 1) — Handelsgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die fehlende Rückstellung ist zwar ein Fehler nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.

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Worum geht es?

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB steht in steuerstoff für Rückstellungen (Abs. 1, Satz 1) — Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die fehlende Rückstellung ist zwar ein Fehler nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.

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