Gesetz

§ 233a AO

Verzinsung von Steuernachforderungen — Abgabenordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

– Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO, – Stundungszinsen nach § 234 AO, – Hinterziehungszinsen nach § 235 AO, – Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge nach § 236 AO, – Aussetzungszinsen nach § 237 AO.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 233a AO steht in steuerstoff für Verzinsung von Steuernachforderungen — Abgabenordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • – Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO,
  • Höhere Nachzahlungs- und Erstattungszinsen – § 233a AO

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