§ 224 AO
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Zahlungsschonfrist gilt nicht für die in § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Zahlungsarten.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 224 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Zahlungsschonfrist gilt nicht für die in § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Zahlungsarten.
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