§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO
Vorschrift im Abgabenordnung (Abs. 2, Nr. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Zahlungsschonfrist gilt nicht für die in § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Zahlungsarten.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung (Abs. 2, Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Zahlungsschonfrist gilt nicht für die in § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Zahlungsarten.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.