Gesetz

§ 21 Abs. 2 EStG

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Regelungen in § 21 Abs. 2 EStG gelten nur für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien und nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 21 Abs. 2 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Regelungen in § 21 Abs. 2 EStG gelten nur für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien und nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.
  • Verbilligte Wohnungsvermietung – § 21 Abs. 2 EStG

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