§ 21 Abs. 2 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Regelungen in § 21 Abs. 2 EStG gelten nur für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien und nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.
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Worum geht es?
§ 21 Abs. 2 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Regelungen in § 21 Abs. 2 EStG gelten nur für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien und nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.
- Verbilligte Wohnungsvermietung – § 21 Abs. 2 EStG
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