§ 2 UStG; Abschn. 2.6 UStAE
Unternehmer, Unternehmen — Umsatzsteuergesetz · Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Gesetzeswortlaut
§ 2 UStG · Unternehmer, Unternehmen
Absatz 1
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Rechtsgrundlage § 2 UStG; Abschn. 2.6 UStAE
Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Die Unternehmereigenschaft beginnt umsatzsteuerlich zwingend erst mit der Gewerbeanmeldung.
- Auch ein letztlich erfolgloses Unternehmen kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein.
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