Fundstelle

§ 2 LStDV

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Rechtsgrundlagen § 8 Abs. 1 EStG – Einnahmen in Geld oder Geldeswert. § 19 EStG – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. § 2 LStDV – Arbeitslohn. §§ 38 ff. EStG – Lohnsteuerabzug. § 41a EStG – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. § 42d EStG – Haftung des Arbeitgebers. § 42e EStG – Anrufungsauskunft.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 2 LStDV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Provisionen, Prämien, Gratifikationen und Tantiemen,
  • § 2 LStDV: lohnsteuerrechtlicher Begriff des Arbeitslohns.

Passende Wissensbeiträge

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