§§ 1922 ff. BGB
Vorschriften ab § 1922 des Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Erbschaftsteuer: § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 ErbStG und §§ 1922 ff. BGB
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Worum geht es?
§§ 1922 ff. BGB steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 1922 des Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 ErbStG und §§ 1922 ff. BGB
- Die Erbschaft- und Schenkungsteuer folgt einem festen Klausuraufbau:
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