Gesetz

§ 18k UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 18k Abs. 1 Satz 4 UStG soll klarstellen, dass die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Teilnahme am Import-One-Stop-Shop ausschließt.

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Worum geht es?

§ 18k UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 18k Abs. 1 Satz 4 UStG soll klarstellen, dass die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Teilnahme am Import-One-Stop-Shop ausschließt.

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