§ 18k Abs. 1 Satz 4 UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 1, Satz 4)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 18k Abs. 1 Satz 4 UStG soll klarstellen, dass die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Teilnahme am Import-One-Stop-Shop ausschließt.
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Worum geht es?
§ 18k Abs. 1 Satz 4 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 1, Satz 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 18k Abs. 1 Satz 4 UStG soll klarstellen, dass die Nutzung einer Kleinunternehmerregelung im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Teilnahme am Import-One-Stop-Shop ausschließt.
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