Gesetz

§ 188 BewG

Vorschrift im Bewertungsgesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Berechnung des Grundbesitzwerts im Ertragswertverfahren nach §§ 184 bis 188 BewG mit Mietwohngrundstück, gemischt genutztem Grundstück, Rohertrag, 20-Prozent-Grenze, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung und Vervielfältiger.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 188 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Ertragswertverfahren: Rechenfälle und vertiefende Prüfung
  • ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG

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