Gesetz

§ 181 Abs. 9 BewG

Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 9)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Wohnung muss durch Baumaßnahmen neu geschaffen werden und die Voraussetzungen des § 181 Abs. 9 BewG erfüllen. Begünstigt sind auch die zur Wohnung gehörenden Nebenräume.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 181 Abs. 9 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 9) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Wird eine funktionsfähige Wohnung abgerissen und lediglich durch eine neue Wohnung ersetzt, liegt regelmäßig keine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung vor. Ebenfalls nicht ausreichend sind:
  • Die Wohnung muss durch Baumaßnahmen neu geschaffen werden und die Voraussetzungen des § 181 Abs. 9 BewG erfüllen. Begünstigt sind auch die zur Wohnung gehörenden Nebenräume.

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