§ 181 Abs. 9 BewG
Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 9)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Wohnung muss durch Baumaßnahmen neu geschaffen werden und die Voraussetzungen des § 181 Abs. 9 BewG erfüllen. Begünstigt sind auch die zur Wohnung gehörenden Nebenräume.
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Worum geht es?
§ 181 Abs. 9 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 9) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Wird eine funktionsfähige Wohnung abgerissen und lediglich durch eine neue Wohnung ersetzt, liegt regelmäßig keine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung vor. Ebenfalls nicht ausreichend sind:
- Die Wohnung muss durch Baumaßnahmen neu geschaffen werden und die Voraussetzungen des § 181 Abs. 9 BewG erfüllen. Begünstigt sind auch die zur Wohnung gehörenden Nebenräume.
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