§ 18 UStG
Besteuerungsverfahren — Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Aktueller Überblick ab 2025: Umsatzgrenzen, Gesamtumsatz, Rechtsfolgen, Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerkorrektur beim Wechsel der Besteuerungsform.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 18 UStG steht in steuerstoff für Besteuerungsverfahren — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Wichtig: Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Kleinunternehmerregelung. Die früheren Grenzen von 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr sind nicht mehr aktuell.
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