Gesetz

§ 18 Abs. 4a UStG

Besteuerungsverfahren (Abs. 4a) — Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Umsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 18 Abs. 4a UStG steht in steuerstoff für Besteuerungsverfahren (Abs. 4a) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug

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