§ 18 Abs. 4a UStG
Besteuerungsverfahren (Abs. 4a) — Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Umsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 18 Abs. 4a UStG steht in steuerstoff für Besteuerungsverfahren (Abs. 4a) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug
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