§ 163 AO
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g EStG, - Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, - im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen in Katastrophenfällen auf Grundlage des § 163 AO.
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Worum geht es?
§ 163 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen in Katastrophenfällen auf Grundlage des § 163 AO.
- Nach § 7g Abs. 1 EStG können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.
- § 20: § 163 AO ist bei der Bewertung grundsätzlich nicht anzuwenden; Ausnahme für bestimmte Übergangsregelungen.
- BEWERTUNGSGESETZ (BewG) – FORTSETZUNG §§ 191–266
Passende Wissensbeiträge
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- Sonderabschreibungen: Grundsätze, § 7g EStG und Mietwohnungsneubau nach § 7b EStGAbschreibungSteuerliche Sonderabschreibungen neben der normalen AfA: gemeinsame Regeln nach § 7a EStG, Förderung für KMU nach § 7g EStG und Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG.
- § 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – aktuelle Entwicklungen 2020–2026Gesetze / Einkommensteuer§ 7g EStG fördert kleine und mittlere Betriebe: Bis zu 50 % geplanter Anschaffungs- oder Herstellungskosten können vor der Investition als IAB abgezogen werden. Zusätzlich sind für begünstigte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % möglich.
- Bewertungsgesetz (BewG) – §§ 1 bis 190GesetzeBewertungsgesetz nach dem bereitgestellten Material: allgemeine Bewertung, Betriebsvermögen, gesonderte Feststellungen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen bis § 190.
- Bewertungsgesetz (BewG) – §§ 191 bis 266GesetzeFortsetzung des BewG: Wertzahlen und Sonderfälle, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Grundsteuerbewertung ab 2022 sowie Schluss- und Anwendungsvorschriften.