Gesetz

§ 163 AO

Vorschrift im Abgabenordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g EStG, - Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, - im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen in Katastrophenfällen auf Grundlage des § 163 AO.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 163 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen in Katastrophenfällen auf Grundlage des § 163 AO.
  • Nach § 7g Abs. 1 EStG können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.

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