Gesetz

§ 15 Abs. 1 GmbHG

Vorschrift im GmbH-Gesetz (Abs. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- Aktien nach § 68 Abs. 1 AktG, - GmbH-Geschäftsanteile nach § 15 Abs. 1 GmbHG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 15 Abs. 1 GmbHG steht in steuerstoff für Vorschrift im GmbH-Gesetz (Abs. 1) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Sind eigene Anteile Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter?
  • Grundbegriffe, Entstehung, Beendigung und Fallstricke

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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