§ 15 Abs. 1 GmbHG
Vorschrift im GmbH-Gesetz (Abs. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Aktien nach § 68 Abs. 1 AktG, - GmbH-Geschäftsanteile nach § 15 Abs. 1 GmbHG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 15 Abs. 1 GmbHG steht in steuerstoff für Vorschrift im GmbH-Gesetz (Abs. 1) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Sind eigene Anteile Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter?
- Grundbegriffe, Entstehung, Beendigung und Fallstricke
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Sind eigene Anteile Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter?BilanzierungFolgerungen aus BFH IV R 16/22 zur handels- und steuerbilanziellen Einordnung eigener Anteile: § 272 Abs. 1a HGB regelt den eigenkapitalmindernden Ausweis, schließt aber die Vermögensgegenstands- bzw. Wirtschaftsguteigenschaft nicht zwingend aus.
- (Potenzielle) Erbengemeinschaften in der PraxisErbschaftsteuerGrundbegriffe, Entstehung, Beendigung und Fallstricke