§ 14a Abs. 7 UStG
Zusätzliche Pflichten bei Auslandsumsätzen (Abs. 7) — Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Reihengeschäft mit genau drei Unternehmern und demselben Gegenstand feststellen. 2. Warenbewegung: von welchem Mitgliedstaat in welchen Mitgliedstaat? 3. Bewegte Lieferung im Reihengeschäft bestimmen. 4. Innergemeinschaftlichen Erwerb des Zwischenhändlers im Bestimmungsmitgliedstaat prüfen. 5. Ist der Zwischenhändler dort nicht ansässig? 6. Welche USt-IdNr. verwendet der Zwischenhändler? 7. Verwendet der letzte Abnehmer eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats? 8. Sind die besonderen Rechnungsangaben nach § 14a Abs. 7 UStG erfüllt? 9. Rechtsfolge: Steuerschuld des letzten Abnehmers nach § 25b. 10. ZM und besondere Erklärungspflichten des Zwischenhändlers prüfen. 11. Beim letzten Abnehmer Vorsteuerabzug nach § 15 UStG prüfen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 14a Abs. 7 UStG steht in steuerstoff für Zusätzliche Pflichten bei Auslandsumsätzen (Abs. 7) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Sind die besonderen Rechnungsangaben nach § 14a Abs. 7 UStG erfüllt?
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