Gesetz

§ 13 Abs. 3 EStG

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die konkrete Zuordnung zu einer Einkunftsart richtet sich nach den §§ 13 bis 24 EStG. - Altersentlastungsbetrag, - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, - Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 13 Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die konkrete Zuordnung zu einer Einkunftsart richtet sich nach den §§ 13 bis 24 EStG.
  • abzüglich Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG

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