§ 13 Abs. 3 EStG
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die konkrete Zuordnung zu einer Einkunftsart richtet sich nach den §§ 13 bis 24 EStG. - Altersentlastungsbetrag, - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, - Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG.
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Worum geht es?
§ 13 Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die konkrete Zuordnung zu einer Einkunftsart richtet sich nach den §§ 13 bis 24 EStG.
- abzüglich Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG
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