Gesetz

§ 1 Abs. 2 BetrAVG

Vorschrift im Betriebsrentengesetz (Abs. 2)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der Teilwert einer Pensionsverpflichtung richtet sich auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen ohne garantierte Mindestleistung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG für den Teil der Versorgungszusage, der auf einer Zusage im Rahmen einer Entgeltumwandlung i.S.v. § 1 Abs. 2 BetrAVG beruht, und im Übrigen nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 1 Abs. 2 BetrAVG steht in steuerstoff für Vorschrift im Betriebsrentengesetz (Abs. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen (§ 6a EStG)

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