Fundstelle

GrS BFH, BStBl. II 1974 S. 132

Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 1974), Seite 132

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1–1b EStG regelt die Bewertung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ausgangspunkt sind grundsätzlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert, vermindert insbesondere um AfA und weitere steuerliche Abzüge.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

GrS BFH, BStBl. II 1974 S. 132 steht in steuerstoff für Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 1974), Seite 132 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bewertungsmaßstab für abnutzbares Anlagevermögen
  • § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG enthält nach dem Ausgangstext auch Vorgaben zur Teilwertabschreibung. Für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist die Teilwertbetrachtung deshalb Teil der steuerlichen Bewertungsprüfung.

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