ErbStR
Erbschaftsteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
2. Ausführliches Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer; vgl. R E 10.1 ErbStR
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Worum geht es?
ErbStR steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ausführliches Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer; vgl. R E 10.1 ErbStR
- Rückwirkende güterrechtliche Vereinbarungen sind steuerlich besonders sorgfältig zu prüfen. R E 5.2 ErbStR sowie die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung sind im konkreten Fall heranzuziehen.
- Für gemischte Schenkungen und Schenkungen unter einer Auflage sind die Regelungen in R E 7.4 ErbStR und H E 7.4 ErbStH maßgebend.
- FG München konkretisiert die Voraussetzungen und die Beweislast für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
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