Verwaltung

ErbStR

Erbschaftsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

2. Ausführliches Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer; vgl. R E 10.1 ErbStR

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

ErbStR steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Richtlinien und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ausführliches Berechnungsschema zur Erbschaftsteuer; vgl. R E 10.1 ErbStR
  • Für gemischte Schenkungen und Schenkungen unter einer Auflage sind die Regelungen in R E 7.4 ErbStR und H E 7.4 ErbStH maßgebend.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon