Verwaltung

ErbStH

Erbschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Beachte: Härteausgleich gem. § 19 Abs. 3 ErbStG und H E 19 ErbStH

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

ErbStH steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Beachte: Härteausgleich gem. § 19 Abs. 3 ErbStG und H E 19 ErbStH
  • Für gemischte Schenkungen und Schenkungen unter einer Auflage sind die Regelungen in R E 7.4 ErbStR und H E 7.4 ErbStH maßgebend.

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