ErbStH
Erbschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Beachte: Härteausgleich gem. § 19 Abs. 3 ErbStG und H E 19 ErbStH
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
ErbStH steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Beachte: Härteausgleich gem. § 19 Abs. 3 ErbStG und H E 19 ErbStH
- Für gemischte Schenkungen und Schenkungen unter einer Auflage sind die Regelungen in R E 7.4 ErbStR und H E 7.4 ErbStH maßgebend.
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