DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
12. Datenschutz im Bewerbungsverfahren Bewerberdaten dürfen nach § 26 BDSG und Art. 6 DSGVO nur verarbeitet werden, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage besteht. Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten sowie Angaben zu Religion oder sexueller Orientierung – unterliegen erhöhten Anforderungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
DSGVO steht in steuerstoff für EU-Datenschutz-Grundverordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bewerberdaten dürfen nach § 26 BDSG und Art. 6 DSGVO nur verarbeitet werden, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage besteht.
- Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten sowie Angaben zu Religion oder sexueller Orientierung – unterliegen erhöhten Anforderungen.
- Recherchen über Bewerber im Internet oder in sozialen Netzwerken müssen einen konkreten Bezug zum Beschäftigungsverhältnis haben und die DSGVO beachten.
- Werden Daten ohne unmittelbare Mitwirkung des Bewerbers erhoben, sind die Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO zu beachten.
- Bewerberdaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Zentral sind insbesondere § 26 BDSG sowie Art. 6 und Art. 9 DSGVO.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Einstellung von ArbeitnehmernArbeitnehmerPraxisüberblick vom Recruiting bis zum Arbeitsvertrag: diskriminierungsfreie Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren, Fragerecht, Datenschutz, Betriebsrat, Nachweisgesetz und Pflichten bei der Einstellung.
- Einstellung von ArbeitnehmernArbeitnehmerVon der Stellenausschreibung bis zum Arbeitsvertrag gelten bereits im Bewerbungsverfahren arbeitsrechtliche, betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben. Besonders wichtig sind AGG, Fragerecht, Datenschutz, Beteiligung des Betriebsrats und die Nachweispflichten nach dem NachwG.