BT-Drucks. 20/3436
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Überblick zur neuen zeitlichen Begrenzung der Ablaufhemmung bei Außenprüfungen nach § 171 Abs. 4 AO n. F. und § 197 Abs. 5 AO, zu Ausnahmen und Verlängerungstatbeständen sowie zu Rechtsbehelfsfragen rund um § 200a AO.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BT-Drucks. 20/3436 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Modernisierung der Außenprüfung begrenzt die bislang potenziell sehr lang andauernde Ablaufhemmung.
- Die Regeln für eine Stärkung der Kooperation in der Außenprüfung
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Verjährungsregeln (§ 197 Abs. 5 AO) bei AußenprüfungenAO / VerfahrensrechtÜberblick zur neuen zeitlichen Begrenzung der Ablaufhemmung bei Außenprüfungen nach § 171 Abs. 4 AO n. F. und § 197 Abs. 5 AO, zu Ausnahmen und Verlängerungstatbeständen sowie zu Rechtsbehelfsfragen rund um § 200a AO.
- Die Regeln für eine Stärkung der Kooperation in der AußenprüfungBetriebsprüfungÜberblick zu den neuen kooperativen Instrumenten der Außenprüfung: Zwischenbesprechungen und Rahmenvereinbarungen nach § 199 Abs. 2 AO, Systemprüfung nach Art. 97 § 38 EGAO sowie erweiterte Vorlage-, Anzeige- und Berichtigungspflichten.