BMF-Schreiben vom 26.01.2026
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.01.2026
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Fundstelle BMF-Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064, DOK COO.7005.100.2.13997643.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 26.01.2026 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.01.2026 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BMF-Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064, DOK COO.7005.100.2.13997643.
- Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- BMF 2026: Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden – Erhaltungsaufwand, AK, HK und 15%-GrenzeAktuellNeues BMF-Schreiben vom 26.01.2026 zur Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungs-/Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
- Gebäudeaufwendungen: Erhaltungsaufwand, AK, HK oder anschaffungsnahe HK?ErtragsteuerKompakter Überblick zum BMF-Schreiben vom 26.01.2026 über die Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.