BMF

BMF-Schreiben vom 15.10.2024

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2024

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Seit dem 1.1.2025 gelten im inländischen B2B-Bereich neue Vorgaben für elektronische Rechnungen. Auf der Ausgangsseite bestehen Übergangsregelungen bis spätestens 31.12.2027. Die Regelungen wurden durch das Wachstumschancengesetz eingeführt und durch BMF-Schreiben vom 15.10.2024 sowie vom 15.10.2025 konkretisiert. Ergänzend veröffentlicht das BMF einen laufend aktualisierten FAQ-Katalog.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 15.10.2024 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2024 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Deutschland hat die E-Rechnung bereits vorgezogen. Die hierfür erforderliche unionsrechtliche Genehmigung erfolgte durch Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom 25.7.2023.
  • Zu Einzelheiten siehe BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BStBl. I S. 1320.

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