BMF-Schreiben vom 13.12.2024, IV C 5 - S 2363/19/10007 :004, BStBl 2025 I S. 64
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.12.2024, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2363/19/10007
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Rechtsgrundlagen § 1 EStG – unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht. § 1a EStG – besondere persönliche Vergünstigungen bei EU-/EWR-Bezug. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG – inländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. §§ 38 ff. EStG – Lohnsteuerabzug. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag. BMF-Schreiben vom 13.12.2024, IV C 5 - S 2363/19/10007 :004, BStBl 2025 I S. 64. BMF-Schreiben vom 8.10.2024, IV C 5 - S 2367/23/10001 :001, BStBl 2024 I S. 1308.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 13.12.2024, IV C 5 - S 2363/19/10007 :004, BStBl 2025 I S. 64 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.12.2024, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2363/19/10007 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BMF-Schreiben vom 13.12.2024, IV C 5 - S 2363/19/10007 :004, BStBl 2025 I S. 64.
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