BGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§§ 143–147: Rückgewähr zur Masse, Ansprüche des Anfechtungsgegners, Rechtsnachfolger, regelmäßige BGB-Verjährung und Anfechtung bestimmter nach Eröffnung wirksamer Handlungen.
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Worum geht es?
BGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ERSTER TEIL – ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN (§§ 1–10a)
- §§ 143–147: Rückgewähr zur Masse, Ansprüche des Anfechtungsgegners, Rechtsnachfolger, regelmäßige BGB-Verjährung und Anfechtung bestimmter nach Eröffnung wirksamer Handlungen.
Passende Wissensbeiträge
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