EU-Recht

Art. 9 DSGVO

Artikel 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten sowie Angaben zu Religion oder sexueller Orientierung – unterliegen erhöhten Anforderungen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 9 DSGVO steht in steuerstoff für Artikel 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten sowie Angaben zu Religion oder sexueller Orientierung – unterliegen erhöhten Anforderungen.
  • Bewerberdaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Zentral sind insbesondere § 26 BDSG sowie Art. 6 und Art. 9 DSGVO.

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