Art. 9 DSGVO
Artikel 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten sowie Angaben zu Religion oder sexueller Orientierung – unterliegen erhöhten Anforderungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 9 DSGVO steht in steuerstoff für Artikel 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten sowie Angaben zu Religion oder sexueller Orientierung – unterliegen erhöhten Anforderungen.
- Bewerberdaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Zentral sind insbesondere § 26 BDSG sowie Art. 6 und Art. 9 DSGVO.
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