Art. 167 MwStSystRL
Artikel 167 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
EuGH: Eine verspätete Mehrwertsteuerregistrierung darf den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb ausschließen, weil die zuvor erworbenen Gegenstände bei Registrierung bereits weiterverkauft und physisch nicht mehr vorhanden sind.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 167 MwStSystRL steht in steuerstoff für Artikel 167 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Vorsteuerabzug trotz verspäteter Mehrwertsteuer-Registrierung
- Die Entscheidung betrifft ein polnisches Verfahren, ist wegen der unionsrechtlichen Grundlagen des Vorsteuerabzugs aber auch für das deutsche Recht bedeutsam.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Vorsteuerabzug trotz verspäteter Mehrwertsteuer-RegistrierungUmsatzsteuerEuGH: Eine verspätete Mehrwertsteuerregistrierung darf den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb ausschließen, weil die zuvor erworbenen Gegenstände bei Registrierung bereits weiterverkauft und physisch nicht mehr vorhanden sind.
- Vorsteuerabzug trotz verspäteter Rechnung – EuG-Urteil T-689/24UmsatzsteuerDas EuG hält einen Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Leistung für möglich, wenn die Rechnung erst im Folgemonat, aber noch vor Abgabe der betreffenden Steuererklärung vorliegt. Das Urteil wird jedoch im Verfahren C-167/26 RX überprüft.