Anlage 23 BewG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Für die standardisierte Bewertung werden grundsätzlich die Werte der Anlage 23 BewG verwendet. Die Bewirtschaftungskosten sind gemäß § 187 BewG in Verbindung mit Anlage 23 BewG zu ermitteln.
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Worum geht es?
Anlage 23 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für die standardisierte Bewertung werden grundsätzlich die Werte der Anlage 23 BewG verwendet.
- Die Bewirtschaftungskosten sind gemäß § 187 BewG in Verbindung mit Anlage 23 BewG zu ermitteln.
- ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG
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- Ertragswertverfahren: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und vollständige RechenfälleErbschaftsteuer / BewertungBerechnung des Grundbesitzwerts im Ertragswertverfahren nach §§ 184 bis 188 BewG mit Mietwohngrundstück, gemischt genutztem Grundstück, Rohertrag, 20-Prozent-Grenze, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung und Vervielfältiger.
- Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewGErbschaftsteuer / BewertungErbschaft- und Schenkungsteuer: Grundstücksarten, Verfahrenszuordnung, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Feststellung des Grundbesitzwerts und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.