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Anlage 23 BewG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Für die standardisierte Bewertung werden grundsätzlich die Werte der Anlage 23 BewG verwendet. Die Bewirtschaftungskosten sind gemäß § 187 BewG in Verbindung mit Anlage 23 BewG zu ermitteln.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Anlage 23 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für die standardisierte Bewertung werden grundsätzlich die Werte der Anlage 23 BewG verwendet.
  • Die Bewirtschaftungskosten sind gemäß § 187 BewG in Verbindung mit Anlage 23 BewG zu ermitteln.
  • ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG

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