Anlage 22 BewG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus Anlage 22 BewG. Die Gesamtnutzungsdauer stammt aus Anlage 22 BewG.
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Worum geht es?
Anlage 22 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus Anlage 22 BewG.
- Die Gesamtnutzungsdauer stammt aus Anlage 22 BewG.
- Die Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus Anlage 22 BewG.
- ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG
Passende Wissensbeiträge
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- Ertragswertverfahren: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten und vollständige RechenfälleErbschaftsteuer / BewertungBerechnung des Grundbesitzwerts im Ertragswertverfahren nach §§ 184 bis 188 BewG mit Mietwohngrundstück, gemischt genutztem Grundstück, Rohertrag, 20-Prozent-Grenze, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung und Vervielfältiger.
- Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewGErbschaftsteuer / BewertungErbschaft- und Schenkungsteuer: Grundstücksarten, Verfahrenszuordnung, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Feststellung des Grundbesitzwerts und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.