Fundstelle

Anlage 22 BewG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus Anlage 22 BewG. Die Gesamtnutzungsdauer stammt aus Anlage 22 BewG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Anlage 22 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus Anlage 22 BewG.
  • Die Gesamtnutzungsdauer stammt aus Anlage 22 BewG.
  • Die Gesamtnutzungsdauer ergibt sich aus Anlage 22 BewG.
  • ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG

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