Fundstelle

Anlage 21 BewG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der Vervielfältiger stammt dagegen aus Anlage 21 BewG. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Anlage 21 BewG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Anlage 21 BewG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Vervielfältiger stammt dagegen aus Anlage 21 BewG.
  • Der Vervielfältiger ergibt sich aus Anlage 21 BewG.
  • Bei einem Liegenschaftszinssatz von ... Prozent und einer Restnutzungsdauer von ... Jahren beträgt der Vervielfältiger nach Anlage 21 BewG ...
  • ⇨ Bewertung bebauter Grundstücke nach §§ 181 bis 198 BewG

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