Abschn. 15.2c UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vorsteuerberichtigung aus Billigkeitsgründen bei teilunternehmerischer Nutzung eines Wirtschaftsguts und späterer Nutzungsänderung bzw. Veräußerung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.2c UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Vorsteuerberichtigung aus Billigkeitsgründen
- Ausschließlich unternehmerische Nutzung: Zuordnung zum Unternehmen ist grundsätzlich zwingend.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Vorsteuerberichtigung aus Billigkeitsgründen (§ 15a UStG)UmsatzsteuerVorsteuerberichtigung aus Billigkeitsgründen bei teilunternehmerischer Nutzung eines Wirtschaftsguts und späterer Nutzungsänderung bzw. Veräußerung.
- Umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen: Entnahmen und EinlagenUmsatzsteuerKompaktüberblick zu Zuordnung, 10-%-Grenze, Vorsteuerabzug, unentgeltlichen Wertabgaben, Bemessungsgrundlage und fehlender Einlagenentsteuerung.