Abschn. 15.15 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Umsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.15 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug
- Bei einem Preisausschreiben oder einer Verlosung im Rahmen einer Werbemaßnahme ist umsatzsteuerlich zu prüfen:
Passende Wissensbeiträge
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- Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und VorsteuerabzugUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
- Preisausschreiben und Verlosung: Vorsteuer und unentgeltliche WertabgabeUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Behandlung von Preisen aus Werbeaktionen: Vorsteuerabzug, Geschenke geringen Werts und unentgeltliche Wertabgabe.