Abschn. 15.12 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Umsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.12 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug
- ⇨ Gebäude – Vorsteuerabzug nach Verwendungsabsicht und § 15a UStG
Passende Wissensbeiträge
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- Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und VorsteuerabzugUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
- Gebäude: Vorsteuerabzug nach Verwendungsabsicht und Berichtigung nach § 15a UStGUmsatzsteuerVorsteueraufteilung bei gemischt geplanter Gebäudevermietung und spätere Vorsteuerberichtigung bei abweichender tatsächlicher Erstverwendung.