Verwaltung

Abschn. 10.1 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Umsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 10.1 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug
  • Das Entgelt erfüllt bei entgeltlichen Umsätzen eine Doppelfunktion: Es ist Bestandteil des Leistungsaustauschs nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und grundsätzlich Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nach § 10 UStG.

Passende Wissensbeiträge

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