Eine Eingangsleistung dient ausschließlich vorsteuerschädlichen steuerfreien Ausgangsumsätzen. Wie ist die Vorsteuer grundsätzlich zu behandeln?
Vorsteueraufteilung · schwer
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Eine Eingangsleistung dient ausschließlich vorsteuerschädlichen steuerfreien Ausgangsumsätzen. Wie ist die Vorsteuer grundsätzlich zu behandeln?
Antwortmöglichkeiten 1. Nicht abziehbar, soweit keine Rückausnahme greift 2. Vollständig abziehbar 3. Immer zu 50 % abziehbar 4. Nur bei Barzahlung abziehbar
Richtige Antwort Nicht abziehbar, soweit keine Rückausnahme greift
Erklärung § 15 Abs. 2 UStG schließt den Vorsteuerabzug grundsätzlich aus; § 15 Abs. 3 UStG ist anschließend als Ausnahme zu prüfen.
Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2 und 3 UStG