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Umsatzsteuer

Eine Schlussrechnung darf bereits versteuerte Anzahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer einfach unberücksichtigt lassen.

Rechnungen · mittel

Tempo

Eine Schlussrechnung darf bereits versteuerte Anzahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer einfach unberücksichtigt lassen.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Bereits vereinnahmte und versteuerte Anzahlungen sind in der Schlussrechnung offen abzusetzen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Rechtsgrundlage § 14 Abs. 5 UStG