Eine KG belastet dem Gesellschafter für die private Pkw-Nutzung 2.400 Euro. Die maßgeblichen Kosten nach § 10 Abs. 4 UStG betragen 3.600 Euro. Welche Bemessungsgrundlage ist bei gesellschaftsbedingt zu niedrigem Entgelt grundsätzlich anzusetzen?
Pkw-Überlassung · schwer
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Eine KG belastet dem Gesellschafter für die private Pkw-Nutzung 2.400 Euro. Die maßgeblichen Kosten nach § 10 Abs. 4 UStG betragen 3.600 Euro. Welche Bemessungsgrundlage ist bei gesellschaftsbedingt zu niedrigem Entgelt grundsätzlich anzusetzen?
Antwortmöglichkeiten 1. 3.600 Euro 2. 2.400 Euro 3. 1.200 Euro 4. 0 Euro
Richtige Antwort 3.600 Euro
Erklärung Bei einem unangemessen niedrigen Entgelt an einen Gesellschafter kann die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG greifen.
Rechtsgrundlage § 10 Abs. 4 und 5 UStG