Wer wirksam auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.
Kleinunternehmer · schwer
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Wer wirksam auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet den Unternehmer grundsätzlich für mindestens fünf Kalenderjahre.
Rechtsgrundlage § 19 Abs. 3 UStG