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Erbschaftsteuer

Welche Kosten können bei einer Grundstücksschenkung grundsätzlich als unmittelbar schenkungsbedingte Erwerbsnebenkosten die Bereicherung mindern, wenn der Beschenkte sie trägt?

Erwerbsnebenkosten · mittel

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Welche Kosten können bei einer Grundstücksschenkung grundsätzlich als unmittelbar schenkungsbedingte Erwerbsnebenkosten die Bereicherung mindern, wenn der Beschenkte sie trägt?

Antwortmöglichkeiten 1. Notar- und Grundbuchkosten 2. Beliebige private Reisekosten des Beschenkten 3. Kosten eines späteren Urlaubs 4. Sämtliche Lebenshaltungskosten des Schenkers

Richtige Antwort Notar- und Grundbuchkosten

Erklärung Unmittelbar mit der Durchführung der Schenkung zusammenhängende Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten können grundsätzlich bereicherungsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Beschenkte sie trägt.

Rechtsgrundlage § 10 ErbStG