Welche Kosten können bei einer Grundstücksschenkung grundsätzlich als unmittelbar schenkungsbedingte Erwerbsnebenkosten die Bereicherung mindern, wenn der Beschenkte sie trägt?
Erwerbsnebenkosten · mittel
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Welche Kosten können bei einer Grundstücksschenkung grundsätzlich als unmittelbar schenkungsbedingte Erwerbsnebenkosten die Bereicherung mindern, wenn der Beschenkte sie trägt?
Antwortmöglichkeiten 1. Notar- und Grundbuchkosten 2. Beliebige private Reisekosten des Beschenkten 3. Kosten eines späteren Urlaubs 4. Sämtliche Lebenshaltungskosten des Schenkers
Richtige Antwort Notar- und Grundbuchkosten
Erklärung Unmittelbar mit der Durchführung der Schenkung zusammenhängende Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten können grundsätzlich bereicherungsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Beschenkte sie trägt.
Rechtsgrundlage § 10 ErbStG